Ob sie von den Vorteilen der Sozialversicherungen oder generell vom Status als Arbeitnehmerinnen profitieren können, bleibt gleichzeitig fraglich: www.yes6.ch yes6.ch „ Uns ist kein Fall bekannt“, sagt Angelini „ in dem eine Sexarbeiterin Arbeitslosengeld bekommen hat, von einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall profitierte oder bezahlte Ferien machen durfte. ,